Kosten
Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker werden i.d.R. von den privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen, im Rahmen des jeweils gewählten Tarifes, erstattet. Desweiteren erstatten Beihilfestellen (Beamte und Post) anteilig die Kosten.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben keinen Anspruch auf Erstattung, sofern keine "Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen" besteht und sie müssen somit die Kosten aus eigener Tasche zahlen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als "Aussergewöhnliche Belastung" geltend zu machen.
Die Erstattung der Krankenkassen orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker.(GebüH). Es fällt keine Praxisgebühr an!
Unsere Leistungen werden vor der Behandlung mit dem Patienten besprochen.
Honorare Hypnosen
Endlich frei von der Zigarette!
Honorar: 200 Euro
Endlich die Wunschfigur!
Erreichen Sie ihr Wunschgewicht mit Unterstützung der Einmalhypnose.
Honorar: 200 Euro
Alkohol? - Nein danke!
Honorar: 200 Euro
Prüfungsstress?
Ohne Prüfungsangst zum Erfolg.
Honorar: 200 Euro
Flugangst?
Geniessen Sie Ihren Urlaubsflug.
Honorar: 200 Euro
Die Hypnosesitzungen Gewichtsreduktion, Raucherentwöhnung und Alkohol? - Nein danke! können auf Wunsch mit Ohrakupunktur kombiniert werden. Diese Anwendung
ist im Preis mit enthalten.
Honorare Gesprächstherapie
Die Sitzungen der Gesprächstherapie werden nach Zeit abgerechnet.
Der Stundensatz beträgt 100 Euro.
Sonstige Heilpraktikerleistungen
werden nach zeitlichem und materiellen Aufwand berechnet.